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Wir freuen uns mitteilen zu können, dass das Kuratorium des Sozialfonds in seiner Sitzung vom 23.11.2023 die Richtlinie für die  Förderung einer Geschäftsstelle für Selbsthilfegruppen und –organisationen sowie von Selbsthilfegruppen und –organisationen beschlossen hat. Somit konnten die Rahmenbedingungen und der genaue Ablauf der Förderung der Geschäftsstelle, sowie von Selbsthilfegruppen und-organisationen festgeschrieben werden. Ziel war es, klare Bedingungen für die Objekt- und Projektförderungen zu schaffen und ein transparentes und einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.

Klicke hier, um auf die Website des Land Vorarlberg zu gelangen, um die aktuellen Richtlinien und Anträge zu erhalten

Der Parkausweis gemäß § 29b StVO ist nicht übertragbar und darf nicht missbräuchlich verwendet werden. Der Parkausweis wird mit dem Tod des Besitzers ungültig und darf nicht mehr verwendet werden. Er ist an die Ausstellungsbehörde (Sozialministeriumservice) zurückzugeben.

Eine missbräuchliche Verwendung des Parkausweises stellt einen Verstoß gegen die StVO dar. Wenn dies der Fall sein sollte, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei Link: http://www.polizei.gv.at/alle/kontakt.aspx bzw. die zuständige Parkraumüberwachung.

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Selbsthilfe Vorarlberg

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