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Förderungen

Förderungen des Vorarlberger Sozialfonds

Der Vorarlberger Sozialfonds unterstützt jährlich Selbsthilfegruppen und -organisationen mit Projekt- und Objektförderungen zur Stärkung der Selbsthilfe für Menschen mit Beeinträchtigungen – im Rahmen des Chancengesetzes.

Neue Richtlinie zur Förderung (Beschluss vom 23.11.2023)


Wichtige Punkte

Förderung einer Geschäftsstelle: Für Selbsthilfegruppen und -organisationen wurde eine zentrale Geschäftsstelle beschlossen.

Ziel: Schaffung klarer Rahmenbedingungen und eines einheitlichen Ablaufs für Objekt- und Projektförderungen.

Vorgehen: Transparente und fachlich fundierte Bearbeitung der Anträge.

Antragstellung – So funktioniert's

  • Zwei fixe Einreichtermine pro Jahr:
    • Ende März
    • Ende September
  • Ablauf:
    1. Antrag bei der Geschäftsstelle Vorarlberg einreichen.
    2. Prüfung durch die Geschäftsstelle auf:
      • Zielgruppe
      • verfügbare finanzielle Mittel
      • geplante Aktivitäten
    3. Gemeinsame Übermittlung von Antrag und Empfehlung an das Land Vorarlberg.
    4. Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung durch das Land.
  • Hinweis: Das Gesamtbudget darf nicht überschritten werden. Zuständig für die korrekte Mittelverwendung ist das Land Vorarlberg.

Aktuelle Richtlinien & Anträge – Website des Landes Vorarlberg

Parkausweise gemäß § 29b StVO

Zuständig:

Sozialministeriumservice – Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderung

Direktlink zum Parkausweis

Wichtige Hinweise:

  • Nicht übertragbar und darf nicht missbräuchlich verwendet werden.
  • Bei Tod des Besitzers: Ungültig – Rückgabe an Ausstellungsbehörde.
  • Missbrauch = Verstoß gegen die StVO

Bei Verdacht auf Missbrauch:

Polizei kontaktieren

Für weitere Informationen bezüglich Behinderung stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen des Sozialministeriumservice ( 05 99 88, sozialministeriumservice.at) gerne zur Verfügung.

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