13 Fragen zu ELGA
1. WELCHE VORTEILE HAT ELGA FÜR PATIENTEN?
Mit ELGA können Patienten, Ärzte, Pflegepersonen und Therapeuten jederzeit auf Befunde zugreifen. Damit sollen der Informationsfluss und auch die Qualität der Behandlung verbessert und unnötige Doppelbefundungen reduziert werden. Besonders ältere Patienten und Menschen mit Demenz können derzeit oft keinen Überblick über ihre Diagnosen, Befunde, Operationen, Impfungen und Medikamente behalten. Je mehr Ärzte, Pflegepersonen, Therapeuten Spitäler, Ambulanzen und mobile Dienste im Spiel sind, umso unübersichtlicher wird es. Patienten müssen in Zukunft ihren Befunden nicht mehr nachlaufen, sondern bekommen sie auf Knopfdruck.
2. WELCHE DATEN KOMMEN IN ELGA?
Im ersten Schritt werden Entlassungsbriefe aus Spitälern, Labor- und Radiologiebefunde sowie Medikamente über ELGA abrufbar sein. Ab 2017 sollen auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten verfügbar sein?
3. WERDEN ALLE MEDIKAMENTE EINGETRAGEN?
Ärzte mit Kassenvertrag müssen ab 1. Juli 2016 alle Medikamente, die sie verordnen, in die e-Medikationsdatenbank eintragen. Apotheken sind verpflichtet, alle abgegebenen Medikamente (auch nicht rezeptpflichtige, die Wechselwirkungen haben können) einzutragen. Patienten können im Einzelfall die Eintragung eines Medikamentes ablehnen, ein nachträgliches Löschen ist jedoch nicht möglich.
4. WO LIEGEN DIE GEFAHREN VON ELGA?
Datenschützer warnen davor, dass ein Missbrauch von elektronisch gespeicherten Daten niemals zur Gänze ausgeschlossen werden kann. Auch heute sind schon viele Gesundheitsdaten in Gesundheitseinrichtungen und bei den Krankenkassen gespeichert. Allerdings werden diese nun verknüpft und sind damit theoretisch leichter aufzufinden. Kritiker verweisen auch auf die hohen Kosten für den Aufbau der ELGA Struktur und die Wartung der Daten.
5. WIE GUT SIND MEINE DATEN GESCHÜTZT?
Für ELGA sind sehr hohe Sicherheitsstandards vorgesehen. Ärzte und andere Gesundheitsdiensteanbieter können nur dann auf die Daten zugreifen, wenn ein Patient gerade bei ihnen in Behandlung ist. Dazu muss die eCard in der Kassenordination gesteckt werden und im Krankenhaus ein „elektronische“ Aufnahme erfolgen. Alle Abfragen werden protokolliert und können von den Bürgern/Patienten kontrolliert werden. Bei Missbrauch drohen Verwaltungsstrafen bis zu mehreren 10.000 Euro. Der Bruch eines Datengeheimnisses, das speziell den Gesundheitszustand einer Person betrifft, kann mit Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden.
6. WERDEN MEINE DATEN ZENTRAL GESPEICHERT?
Nein. Die Daten werden so wie bisher dort gespeichert, wo sie erfasst werden, also auf den Servern der Spitäler, Arztpraxen, Labors und bei den Radiologen bzw. deren IT-Firmen. Für ELGA werden die Daten mit Hilfe von „Links“ vernetzt.
7. WIE KANN ICH MEINE DATEN UND DIE ZUGRIFFE KONTROLLIEREN?
Über das ELGA-Portal unter www.gesundheit.gv.at können Patienten alle eigenen Daten selbst einsehen, abrufen oder für den Zugriff sperren. Sie können auch die Zugriffsberechtigungen für einzelne Ärzte und andere Gesundheitsdiensteanbieter sperren oder verlängern. Für jedes Login braucht man allerdings eine Bürgerkarte (z.B. eine freigeschaltete eCard plus Lesegerät) oder eine Handysignatur (siehe Kasten) sowie einen TAN (wie beim netbanking). Das Zugriffsprotokoll auf dem ELGA Portal zeigt übersichtlich, wer (Name) wann auf welche Daten zugegriffen hat. Sollte jemand einen unbefugten Zugriff vermuten, kann er sich an die regionalen ELGA-Ombudsstellen – die voraussichtlich in den Patientenanwaltschaften angesiedelt sein werden – wenden. Diese haben die Aufgabe der Sache nachzugehen.
8. KOMME ICH AUCH OHNE INTERNETANSCHLUSS AN MEINE GESUNDHEITSDATEN?
Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann sich an die regionale ELGA-Ombudsstelle wenden und (hoffentlich) dort auch die Befunde und Zugriffsprotokolle ausdrucken lassen. Es ist auch angedacht, bei den Außenstellen der Krankenkassen Terminals zum Ausdrucken der Befunde und Protokolle aufzustellen.
9. KANN MEIN BETRIEBSARZT MEINE DATEN ABRUFEN?
Nein. Arbeitsmedizinerinnen oder Arbeitsmediziner sind per Gesetz vom Zugriff auf ELGA-Gesundheitsdaten ausgeschlossen. ELGA-Gesundheitsdaten dürfen durch den Arbeitgeber oder dessen Angestellte (z.B. Arbeitsmedizinern, Personalchef) weder verlangt noch abgefragt werden. Bei Missbrauch sind sowohl Verwaltungsstrafen als auch Sanktionen nach dem Strafgesetzbuch vorgesehen.
10. KÖNNEN MEINE DATEN FÜR WISSENSCHAFTLICHE ZWECKE BENUTZT ODER AN DIE INDUSTRIE VERKAUFT WERDEN?
Nein. Anders als in manchen anderen Ländern (z.B. Großbritannien) ist die Nutzung außerhalb des konkreten Behandlungsfalles bei ELGA – auch in anonymisierter Form – per Gesetz verboten.
11. WELCHE NACHTEILE KANN ES HABEN, WENN ICH MICH VON ELGA ABMELDE?
Es kann sein, dass im Behandlungsfall wichtige Informationen fehlen. Man kann sich allerdings jederzeit wieder bei ELGA anmelden. Es besteht aber kein Rechtsanspruch, dass dann alle Befunde aus der ELGA-freien Vergangenheit gespeichert sind.
12. IST ES FÜR ÄRZTE SICHTBAR, WENN ICH MICH VON ELGA ABMELDE?
Prinzipiell sieht nur der Bürger selbst seinen Teilnahmestatus. Wenn für den Arzt keine Befunde sichtbar sind, kann das zweierlei bedeuten: Entweder ist der Patient so gesund, dass er keine Befunde hat oder er hat sich aus ELGA abgemeldet. In letzterem Fall ist eine Meldung für den Arzt geplant, dass keine Zugriffberechtigung besteht.
13. WANN KOMMT ELGA?
Mit Jahresbeginn 2014 startete die erste Funktion von ELGA – die Möglichkeit, sich abzumelden (auch „Opt-Out“ genannt). Ab September 2014 ist ein Pilotbetrieb in Spitälern in einzelnen Bundesländern geplant. 2015 sollen dann schrittweise alle öffentlichen Spitäler und Pflegheime an ELGA angebunden werden, bis Juli 2016 folgen die Kassenarztpraxen, Ambulatorien und Apotheken. Ab 2017 ist auch die Teilnahme von Privatkliniken vorgesehen, ab 2022 sollen auch die Zahnärzte dabei sein.