+43 664 / 43 49 654

Informationen zur Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung und bietet die Möglichkeit, das Recht auf Selbstbestimmung im Vorhinein wahrzunehmen. Der Patient erklärt, welche medizinischen Behandlungen nicht durchgeführt werden sollen. Hier treffen Sie aktiv Entscheidungen für eine Lebensphase, in der sie krankheitsbedingt nicht mehr entscheidungsfähig sind.

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Das ist ELGA

ELGA – die elektronische Gesundheitsakte – ist ein Informationssystem, das PatienInnen sowie Anbieter von Gesundheitsdiensten (Krankenhäusern, niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Apotheken, Pflegeeinrichtungen) einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Labor- und Radiologiebefunde, Spitals-Entlassungsbriefen, aktuelle Medikation) ermöglicht. ELGA vernetzt im Falle einer medizinischen Behandlung – und nur in diesem Zusammenhang – bereits bestehende gesundheitsspezifische Daten und Informationen bezogen auf eine eindeutig identifizierte Person.

Dem Datenschutz wird dabei höchste Priorität eingeräumt. Über das ELGA-Portal können alle BürgerInnen unkompliziert und sicher auf ihre eigenen Befunde zugreifen. Die Teilnahme an ELGA und den Zugriff auf ELGA-Daten bestimmen sie selbst. Durch die gesetzlich festgelegte „Opt-out“-Regelung entscheiden Sie, ob Sie überhaupt oder lediglich teilweise, z.B. nur für die e-Medikation, an ELGA teilnehmen möchten.

Für allgemeine Fragen zu ELGA und zur ELGA-Teilnahme steht Ihnen die ELGA-Serviceline unter der Telefonnummer +43 50 124 4411
Montag bis Freitag
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr zur Verfügung.

Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte hier.

Selbsthilfe Vorarlberg

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